Der Wiener Gemeinderat wollte Fakten schaffen: Am 17. Dezember 1861 beschlossen seine Mitglieder die Demolierung des „Freymannshauses“ am Neuen Thor (heute etwa I., Neutorgasse 6), das mehr als 75 Jahre lang von der Stadt den Scharfrichtern und Wasenmeistern als Wohnort zugewiesen worden war. Johann Georg Hoffmann bestand auf einem adäquaten Ersatz. Er benötige ausreichend Platz für sein Personal, seine Pferde und Fuhrwerke, um die toten Tiere aus der Stadt zu schaffen und den Hundefang ordnungsgemäß durchführen zu können. Und schließlich stünde ihm eine Wohnung in der inneren Stadt oder in ihrer nächsten Nähe zu, argumentierte der Wasenmeister. Die Stadt wollte davon nichts wissen, auf die letztere „Anforderung wäre wohl nicht einzugehen“, schreibt Magistratsrat Friedrich Rixner. Sehr wohl aber müssten Hoffmann für seine Tätigkeit die geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Ursprünglich wollte der Gemeinderat die eingefangenen Hunde gleich nach Kledering schaffen lassen, wo auf dem Gelände des heutigen Zentralfriedhofs die städtische Abdeckerei angesiedelt war. Im Sinne der Kundenfreundlichkeit – Hundebesitzer sollten ihre vom Wasenmeister eingefangenen Vierbeiner zentrumsnah wieder auslösen können – schrieb die niederösterreichische Statthalterei der Stadt vor, dafür bis Mai 1862 ein „geeignetes Lokal innerhalb der Linien“ zu finden. Das würde ja „keinen großen Schwierigkeiten unterliegen“, handle es sich ja bloß um einen „Unterstandsort für gefangene Hunde“. Doch ganz so einfach war die Herbergssuche nicht: Die Gemeinde Brigittenau wehrte sich gegen eine Ansiedlung, „die Scheu der Umgebung vor dem Wasenmeistergeschäft“ und – wohl noch mehr – „die Besorgnis vor der Entwerthung der angränzenden Realitäten“ spielten dabei eine Rolle. Das weit gediehene Projekt der Übersiedlung des Wasenmeisters in die Salzgrieskaserne stoppte Bürgermeister Andreas Zelinka persönlich. Ihm war avisiert worden, dass die Kaserne „zur Erbauung einer neuen in großartigen Style projectirten Börse“ verkauft werden sollte. Schließlich blieb der Stadt Wien nichts anderes über als tief in die Tasche zu greifen: Der Landkutscherswitwe Theresia Furchheimer kaufte sie Haus und Grund in der Landstraße (Konskriptionsnummer 737, neu benannt Arsenalweg 1) ab, 4.000 Gulden kostete das Haus, den Preis für den weitläufigen Grund konnte die Gemeinde von 7 auf 5 Gulden pro Quadratklafter (rund 3,6 Quadratmeter) drücken. Bei einer Grundgröße von „beiläufig 4.000 Quadratklaftern“ keine unbedeutende Ersparnis. Und der Wasenmeister Hoffmann? Er war mit all seinen Eingaben und Rekursen abgeblitzt, bis zuletzt verzögerte er die Demolierung seines Wohnhauses, die erst im Dezember 1863 erfolgen konnte. Schlussendlich musste Hoffmann sich in sein Schicksal fügen. Seine Zeit im neuen Haus am Arsenalweg war kurz bemessen: Nach einer „Verkühlung“, die er sich bei einer Exekution in Klosterneuburg zugezogen haben soll, verstarb der streitbare Wasenmeister am 10. Mai 1865 an einem Lungenödem. Er wurde 56 Jahre alt.
Die Bezeichnung 1. AEV steht für die
„1. Abwasseremissionsverordnung für kommunales Abwasser“. Der Mindestwirkungsgrad bezieht sich auf das Jahresmittel, der Grenzwert auf die maximal zulässige Ablaufkonzentration im geklärten Abwasser.
Pges steht für Gesamt-Phosphor. Der Gesamt-Phosphor ist ein Summenparameter, der sich aus gelöstem anorganischen Phosphor (Orthophosphat) und gelöstem bzw. ungelöstem organischen Phosphor zusammensetzt.
Der Gesamt-Phosphor wird in mg P/l (Abwasser) angegeben.
Der Ammonium-Stickstoff (NH4-N) ist eine anorganische Stickstoffverbindung, die unter anderem beim biologischen Abbau organischer Stickstoffverbindungen (z.B. Eiweiß) entsteht.
Der Ammonium-Stickstoff wird in mg N/l (Abwasser) angegeben.
TOC steht für „total organic carbon”, also den gesamten organisch gebundenen Kohlenstoff. Zusammen mit dem chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) ist TOC eine wichtige Kenngröße für die Belastung eines Gewässers mit organischen Stoffen.
Angabe in mgC/l (Wasser).
BSB5 steht für den biochemischen Sauerstoffbedarf in 5 Tagen. Dabei handelt es sich um eine Kenngröße für den Gehalt an biologisch abbaubaren Wasserinhaltsstoffen.
BSB5 bezeichnet die Sauerstoffmenge, die von Mikroorganismen in 5 Tagen verbraucht wird. Der biochemische Sauerstoffbedarf ist die Masse an gelöstem molekularen Sauerstoff, die von Mikroorganismen beim oxidativen Abbau (aber auch Umbau) organischer Inhaltsstoffe (Kohlenstoffverbindungen) des Wassers unter definierten Bedingungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums (5 Tage) benötigt wird.
Der BSB5 wird in mgO2/l (Wasser) angegeben.